Änderung gemäss BG vom 16. Dezember 2016 über die Änderung des ZGB (Mitteilung von Erwachsenenschutzmassnahmen) (AS 2023 84)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2024
Die Änderungen sind in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.