Änderung gemäss BG vom 18. März 2022 über Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer) (AS 2023 628)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025
Die Änderungen sind in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.