Änderung gemäss Ziff. 2 des Anhangs zum BG vom 29. September 2023 über die Änderung des ISG (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen) (AS 2024 257)
Inkrafttreten der Änderung zu einem späteren Zeitpunkt
Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle bereits im Wortlaut abgedruckt.