Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)

Die V vom 4. Juli 2012 über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wird auf den 1. Januar 2024 aufgehoben und durch die gleichnamige Verordnung vom 23. August 2023 (AS 2023 486) ersetzt.

Inkrafttreten der neuen VBVV am 1. Januar 2024

Die Revision der VBVV ist in der Textausgabe in der Fusszeile zum Anhang VI zum ZGB, VBVV angemerkt.