Änderung gemäss V vom 10. Dezember 2021 über die Änderung der GBV (AS 2021 918)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2023
Die Änderungen sind in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.
Änderung gemäss V vom 10. Dezember 2021 über die Änderung der GBV (AS 2021 918)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2023
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