Änderung gemäss Ziff. 3 des Anhangs zum BG vom 17. März 2023 über die Änderung der ZPO (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) (AS 2023 491)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025
Die Änderung ist in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.