Änderung gemäss BG vom 22. Dezember 2024 über die Änderung des IPRG (AS 2024 330)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025
Die Änderung ist in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.
Änderung gemäss BG vom 22. Dezember 2024 über die Änderung des IPRG (AS 2024 330)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025
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