Änderung gemäss BG vom 14. Juni 2024 über die Änderung des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) (AS 2024 590)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025
Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle angemerkt und in Anhang XIV zum ZGB bereits im Wortlaut abgedruckt (S. 976 ff. der Textausgabe Band ZGB).