Art. 89, SchlT Art. 6cbis ZGB

Änderung gemäss BG vom 14. Juni 2024 über die Änderung des ZGB (Leistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds) (AS 2024 676)

Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025

Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle angemerkt und in Anhang XIV zum ZGB bereits im Wortlaut abgedruckt.