Art. 302 ZGB

Änderung gemäss BG vom 26. September 2025 über die Änderung des ZGB (Gewaltfreie Erziehung) (AS 2026 94)

Inkrafttreten der Änderung am 1. Juli 2026

Die Änderung ist in der Textausgabe unter Laufende Revisionen (S. XL) angemerkt.

Art. 302 Abs. 1 erster Satz (Betrifft nur den französischen Text) und zweiter Satz sowie Abs. 4

1 … Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung.

4 Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.