Art. 51 PBG

Änderung gemäss BG vom 16. Dezember 2022 über die Änderung des PBG (Reform des regionalen Personenverkehrs und der Rechnungslegung) (AS 2024 575)

Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025

Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle bereits im Wortlaut abgedruckt.