Herausgeber

Peter Gauch

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Peter Gauch, Ordentlicher Professor an der Universität Freiburg (Schweiz)

Hubert Stöckli

Prof. Dr. Hubert Stöckli, Ordentlicher Professor an der Universität Freiburg (Schweiz)
Verantwortlicher Herausgeber

Vorwort zur 54. Auflage

Zum ersten Mal erschien diese Textausgabe im Jahre 1912, als das ZGB – zeitgleich mit dem OR – in Kraft trat. Seither wurde sie in regelmässigen Abständen aktualisiert, um den nie versiegenden Strom gesetzlicher Neuerungen aufzunehmen. Jetzt erscheint die Textausgabe in ihrer 54. Auflage. Unverändert bildet sie die Regeln des geltenden Zivilrechts in jener verlässlichen, durchdachten Weise ab, die sie im Zusammenspiel mit der elektronischen Sammlung des Bundesrechts (fedlex.admin.ch) und unserem Update-Service (schulthess.com/zgbor) zum unverzichtbaren Werkzeug in der Hand all jener macht, die sich in Rechtspraxis, Studium und Lehre vertieft mit dem Schweizer Privatrecht befassen. Diese Neuauflage entstand in Zusammenarbeit mit Raja-Marie Achermann, MLaw, Freiburg, die damit an die Stelle von Daniela Gmünder Perrig, Rechtsanwältin, LL.M. (Harvard), gerückt ist.

Die Neuauflage entspricht dem Stand der Gesetzgebung am 1. Juli 2022. Schon mit der vorletzten Auflage haben wir die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) integral in unsere Textausgabe aufgenommen und sie mit Kontextverweisen versehen, wie sie seit jeher in ZGB und OR zu finden sind. Hinzu kommen zahlreiche Änderungen und Neuerungen, die in verschiedensten Erlassen einzupflegen waren. Integriert haben wir die neuen Gesetzesbestimmungen über die «Ehe für alle», aber auch das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Aufgrund verschiedenster Revisionen waren die ZPO und das IPRG an zahlreichen Stellen nachzuführen. Tiefgreifend verändert wurde zudem das Aktienrecht. Diese Revision erfasst nicht nur den 26. Titel des Obligationenrechts (also die Art. 620–763 OR), sondern strahlt auch in das ZGB und in andere Erlasse aus, indem der Gesetzgeber auch dort Änderungen vorgenommen hat. So werden etwa auch das Vereins- und das Stiftungsrecht sowie die Zivilprozessordnung von der Revision berührt. Auch die Bestimmungen, die zu diesem «Paket» gehören, treten grösstenteils erst am 1. Januar 2023 in Kraft, weshalb sich in unserer Textausgabe neben den neuen Bestimmungen auch das noch bis zum 31. Dezember 2022 geltende Recht findet. Zusätzlich zum geltenden DSG haben wir das totalrevidierte Datenschutzgesetz aufgenommen, das voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft tritt. Geändert wurden zudem die Zivilstands-, aber auch die Grundbuchverordnung (GBV), wobei die Änderungen der GBV erst für den 1. Januar 2023 ins Haus stehen und sie deshalb in unserer Textausgabe parallel zum noch geltenden Recht geführt werden.

Auch die 54. Auflage der Textausgabe bietet demnach weit mehr als die blosse Wiedergabe von Normen. So ist ihr Stichtag zwar der 1. Juli 2022, doch ist die Textausgabe auch zukunftsweisend: Beschlossene Änderungen, die noch nicht in Kraft sind, werden jeweils direkt an der einschlägigen Stelle abgedruckt oder vermerkt und in einer Übersicht am Schluss des Bandes aufgeführt; eine weitere Übersicht zeigt laufende Revisionen an, mit denen in naher Zukunft zu rechnen ist. Dazu kommen: die grosse Fülle von Kontextverweisen in ZGB und ZPO sowie ein stark detailliertes Sachregister, was den Zugang zu den einschlägigen Stellen vereinfacht; die nützlichen Hinweise auf die Gesetzesmaterialien; eine übersichtliche, eingängige Darstellung; der bereits erwähnte Update-Service; und nicht zuletzt ein ungeschlagenes Preis-Qualitäts-Verhältnis.

Die Textausgabe ist ganz auf die praktischen Bedürfnisse zugeschnitten, was sich auch in der Auswahl und der Darstellung des Stoffs zeigt. So enthalten die Anhänge zum ZGB namentlich die ZPO, das IPR-Gesetz und das Lugano-Übereinkommen, die Zivilstandsverordnung, die Adoptions- und die Pflegekinderverordnung, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Bundesgesetz und die Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht, das Gesetz und die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sowie das Datenschutzgesetz mitsamt Verordnung. Bei einschlägigen Bestimmungen des ZGB wird zudem in Form von Anmerkungen auf relevante Artikel der in einem Anhang abgedruckten Grundbuchverordnung und zudem auf die Handelsregisterverordnung verwiesen. Hinzu kommen die zahlreichen weiteren Erlasse, die aufgenommen wurden, weil auch sie den juristischen Alltag prägen.

Raja-Marie Achermann, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verlags und allen anderen, die bei der Vorbereitung und Drucklegung der 54. Auflage mitgewirkt haben, sagen wir herzlichen Dank. In diesen Dank eingeschlossen ist Daniela Gmünder Perrig, die die Arbeiten an dieser Neuauflage mit wertvollen Hinweisen begleitete. Zu grossem Dank verpflichtet sind wir aber auch den Kolleginnen und Kollegen in der Bundesverwaltung, die uns mit überaus wertvollen Auskünften über den zuweilen nur schwer abschätzbaren Gang der Gesetzgebung unterstützt haben. Bestens danken möchten wir schliesslich all jenen, die unsere Textausgabe nutzen und uns damit Ansporn sind, sie auch weiterhin zu hegen und zu pflegen.

Freiburg, 1. Juli 2022
Peter Gauch und Hubert Stöckli