Art. 25, 31 PartG

Änderung gemäss BG vom 18. Dezember 2020 über die Änderung des ZGB (Erbrecht) (AS 2021 312

Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2023

Die Änderungen sind in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.