Änderung gemäss BG vom 18. Dezember 2020 über die Änderung des ZGB (Erbrecht) (AS 2021 312)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2023
Die Änderungen sind in der Textausgabe an den betreffenden Stellen bereits im Wortlaut abgedruckt.
Änderung gemäss BG vom 18. Dezember 2020 über die Änderung des ZGB (Erbrecht) (AS 2021 312)
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2023
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