Art. 56 KG

Änderung gemäss Ziff. 3 des BG vom 17. Dezember 2021 über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht (AS 2023 254)

Inkrafttreten am 1. Juli 2023

Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle bereits im Wortlaut abgedruckt.