Änderung gemäss BB vom 22. Dezember 2023 über die Genehmigung und die Umsetzung des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen (AS 2024 561)

Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2025

Die Änderung ist in der Textausgabe an der betreffenden Stelle bereits im Wortlaut abgedruckt.